In Deutschland benötigen Sie tatsächlich in vielen Fällen eine Einwilligung, um fotografiert zu werden. Das Recht auf Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild sind gesetzlich geschützt. Ob eine Einwilligung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: wo das Foto aufgenommen wird, welchem Zweck das Foto dient und ob Sie erkennbar abgebildet sind. Bei der Schulfotografie ist die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für Schüler unter 16 Jahren gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend. Für Erwachsene und in öffentlichen Räumen gelten andere Regeln. Wichtig zu wissen ist, dass Sie immer das Recht haben, gegen die Verwendung Ihres Bildes Einspruch zu erheben.
Die Einwilligung bei der Fotografie ist wichtig, weil sie direkt Ihre Privatsphäre und Ihr Recht am eigenen Bild betrifft. In Deutschland wird das Recht am eigenen Bild durch Gesetze wie die DSGVO und das Kunsturhebergesetz geschützt. Diese Gesetze stellen sicher, dass Sie Mitspracherecht darüber haben, wie Bilder von Ihnen verwendet werden.
Bei der Erstellung und Verwendung von Fotos entsteht ein Spannungsfeld zwischen verschiedenen Rechten: der Freiheit des Fotografen, seine Arbeit zu tun, und Ihrem Recht auf Privatsphäre. Das Recht am eigenen Bild schützt Menschen vor unerwünschter Nutzung ihrer Abbildung, besonders wenn diese kommerziell genutzt wird oder Schaden verursachen könnte.
Für die Schulfotografie ist dies besonders wichtig, da es oft um Minderjährige geht. Schulen und Fotografen müssen daher sorgfältig mit Einwilligungen umgehen, besonders jetzt, da die DSGVO strengere Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt – und Fotos werden als besondere personenbezogene Daten betrachtet.
Sie benötigen vor allem eine Einwilligung bei der Veröffentlichung von Fotos, nicht unbedingt bei der Aufnahme. In der Praxis funktioniert es folgendermaßen:
In öffentlichen Räumen (Straßen, Parks, öffentliche Veranstaltungen) dürfen Sie grundsätzlich ohne vorherige Einwilligung fotografieren. Für die Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung dieser Fotos gelten jedoch strengere Regeln, besonders wenn Personen erkennbar abgebildet sind.
In privaten Räumen wie Schulen, Unternehmen oder Privatwohnungen benötigen Sie immer eine Einwilligung zum Fotografieren. Hier gilt eine höhere Erwartung an die Privatsphäre.
Der Unterschied zwischen Fotografieren und Veröffentlichen ist wichtig: Für die Veröffentlichung erkennbarer Porträts ist fast immer die Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich, oder die der Eltern, wenn es sich um Kinder unter 16 Jahren handelt. Dies gilt für soziale Medien, Websites, Druckerzeugnisse und andere Veröffentlichungsformen.
Bei der Schulfotografie ist das Einholen der elterlichen Einwilligung ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses. Schulen sind verpflichtet, vorab die Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Aufnahme und Verwendung von Schulfotos ihrer Kinder einzuholen.
In der Praxis funktioniert dies meist so, dass Schulen zu Beginn des Schuljahres Einwilligungsformulare versenden, in denen Eltern angeben können, ob ihr Kind fotografiert werden darf. Die Schulen geben diese Informationen dann an den Schulfotografen weiter.
Wir bei Foto Koch legen großen Wert auf Datenschutz. Deshalb verarbeiten wir nur Fotos von Schülern, für die eine Einwilligung vorliegt. Wir sind uns bewusst, dass auf Fotos besondere personenbezogene Daten sichtbar sein können, wie Gesundheitsmerkmale oder religiöse Ausdrucksformen, was besondere Sorgfalt erfordert.
Als Elternteil haben Sie immer das Recht, eine zuvor erteilte Einwilligung zu widerrufen. Schulen und Fotografen sind dann verpflichtet, die Fotos nicht mehr zu verwenden.
Wenn Sie ohne Ihre Einwilligung fotografiert wurden oder wenn Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung:
Sie können zunächst direkt Kontakt mit dem Fotografen oder der Organisation aufnehmen, die das Foto veröffentlicht hat, und um Entfernung der Fotos bitten. In den meisten Fällen ist dies die schnellste und effektivste Lösung.
Bei der Schulfotografie können Sie sich an die Schule und an den Schulfotografen wenden. Bei Foto Koch können Sie einen Löschungsantrag über privacy@fotokoch.nl stellen, woraufhin wir so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, reagieren.
Sie haben gemäß der DSGVO Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich Fotos. Wenn Ihr Kind jünger als 16 Jahre ist, können Sie als Elternteil diese Rechte ausüben.
In schwerwiegenden Fällen können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder sogar rechtliche Schritte über einen Anwalt einleiten.
Eine gültige Einwilligung für Fotografie muss spezifisch, informiert und freiwillig sein. Das bedeutet:
Als Elternteil: Lesen Sie Einwilligungsformulare von Schulen sorgfältig durch. Achten Sie darauf, wofür genau die Einwilligung erbeten wird – nur für die Schulfotos oder auch für die Verwendung in sozialen Medien, auf der Schulwebsite oder in Broschüren? Erteilen Sie nur für das Ihre Einwilligung, was Sie wirklich möchten.
Als Fotografie-Subjekt: Für Erwachsene kann die Einwilligung sowohl schriftlich, digital als auch mündlich erteilt werden, aber die schriftliche Einwilligung bietet die größte Klarheit. Fragen Sie immer nach, für welche Zwecke Ihr Foto verwendet wird.
Für Schulen: Sorgen Sie für klare, spezifische Einwilligungsformulare, die Eltern gut informieren. Bieten Sie die Möglichkeit, für verschiedene Verwendungszwecke separate Einwilligungen zu erteilen oder zu verweigern.
Bedenken Sie, dass eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Außerdem ist es wichtig, dass die Einwilligung freiwillig erteilt wird, ohne Druck oder negative Folgen bei Verweigerung.
Das Wichtigste, was Sie über Fotografieeinwilligungen wissen sollten, ist, dass es um Respekt für die Rechte und die Privatsphäre des anderen geht. Eine gute Kommunikation zwischen allen beteiligten Parteien – Fotografen, Schulen, Eltern und Schülern – ist unerlässlich.
Als Elternteil haben Sie das Recht zu bestimmen, ob Ihr Kind in der Schule fotografiert wird und wie diese Fotos verwendet werden dürfen. Schulen und Fotografen haben die Pflicht, diese Entscheidung zu respektieren.
Wir bei Foto Koch nehmen den Datenschutz sehr ernst. Seit 1932 halten wir Schulerinnerungen fest, bewegen uns aber immer mit der Zeit und den sich ändernden Datenschutzgesetzen. Wir stellen sicher, dass alle Fotos sicher verarbeitet werden und nur für diejenigen zugänglich sind, die dazu berechtigt sind.
Transparenz und Klarheit darüber, wie Fotos verwendet werden, bilden die Grundlage für ein gutes Verhältnis zwischen Fotografen, Schulen und Familien. So können wir gemeinsam weiterhin schöne, persönliche Schulfotos genießen, die wertvolle Erinnerungen festhalten – mit Respekt für die Privatsphäre und Vorlieben aller Beteiligten.
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